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Betriebskostenverordnung 

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Nebenkosten ( = Betriebskosten ) der Vermieter auf den Mieter umlegen darf.

Die Umlage der Mietnebenkosten muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein, will der Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Verordnung gilt für Mietverträge seit dem 01.01.2004 für preisgebundenen sowie preisfreien Wohnraum.

 

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