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Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 

Spätestens nach 2 Jahren muss die Einkommensteuererkärung abgebeben werden. Sollten Sie aus Unwissenheit den Termin verpasst haben und Ihr Sachbearbeiter beim Finanzamt sich weigern, die Erklärung zu bearbeiten, benutzen Sie dieses Musterschreiben. Vom Niedersächsischen Finanzgericht erhalten Sie Unterstützung.

 

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