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Poolabschreibung / Sammelabschreibung 

Die Poolabschreibung oder Sammelschreibung für GWG muss für das Jahr 2008 und 2009 verpflichtend und kann ab 2010 wahlweise zur 410 € - Grenze angewendet werden. Alle im Laufe eines Jahres gekauften selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Firmenvermögens von 150,01 € bis 1000 € werden unabhängig vom Kaufzeitpunkt in einen Sammelposten (Pool) eingestellt. Der gesamte Betrag von allen Gütern wird im Anschaffungsjahr und den folgenden 4 Jahren gleichmäßig mit je 20 % abgeschrieben.

Das Formular Poolabschreibung mit Rechenfunktionen hilft Ihnen bei der Aufstellung und verteilt die Abschreibungsbeträge korrekt auf die entsprechenden Jahre. Die Jahresangabe ist änderbar.

Der Vordruck kann bequem am Bildschirm ausgefüllt und ab Acrobat Reader 7.0 gespeichert werden.

 

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