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Kündigung Krankenkasse |
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Sofern die 18 monatige Bindefrist abgelaufen ist, können Sie einen Krankenkassenwechsel vornehmen, um evtl. bessere Leistungen zu erhalten oder weniger Zusatzbeiräge zu zahlen.
Für Versicherte mit einem freiwilligen Wahltarif, z. B. mit einer Selbstbeteiligung oder einer Beitragsrückerstattung beträgt die Bindungsfrist 3 Jahre.
Mit diesem Musterbrief können Sie den Kassenwechsel einleiten und Ihrer alten Kasse die Mitgliedschaft kündigen.
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