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Anlage KAP 2011 Kapitaleinkünfte 

Kapitaleinkünfte müssen zwar nicht mehr in jedem Falle seit Einführung der Abgeltungssteuer gemeldet werden. Sofern Ihr persönlicher Steuersatz jedoch unter dem pauschalierten Steuersatz für Die Abgeltungssteuer liegt, lohnt es sich, die Anlage KAP auszufüllen. Dann erhalten Sie evtl. zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück. Das Formular Anlage KAP ist am PC ausfüllbar und kann mit den eingegebenen Daten ab Version 8.0 des Acrobat Readers auch gespeichert werden !

 

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